iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

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tödlicher Unfall

Tödlicher Unfall auf der Baustelle (6B_618/2016)

Rechtsprechung
Arbeitsschutzrecht
Arbeitsgerichtsbarkeit
Art. 418 Abs. 3 StPO sieht die Möglichkeit der solidarischen Haftung für die Übernahme der Kosten in einem Strafverfahren nach Massgabe des Privatrechts vor. Eine andere als die solidarische Haftung lässt sich daraus nicht ableiten. Können den Arbeitnehmern die Verfahrenskosten mangels klar feststellbarer Verantwortung an einem Unfall nicht übertragen werden, dürfen diese demzufolge nicht stattdessen der Arbeitgeberin übertragen werden.
iusNet AR-SVR 17.12.2017