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Kantonsbeiträge auch für Übergangsfälle 2011/2012 geschuldet

Rechtsprechung
Krankenversicherung -­ Krankentaggeld
Der Kanton Zürich hat betreffend die Übergangsfälle 2011/2012 anteilsmässige Kantonsbeiträge zu leisten basierend auf der jeweiligen Fallpauschale nach SwissDRG, wobei die auf das Jahr 2012 entfallenden Aufenthaltstage pro rata temporis zu berücksichtigen sind.
iusNet AR-SVR 31.01.2022