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Spezialkenntnisse

Lohneinreihung – die Details zählen (HC/2017/610)

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Zur Beurteilung einer Lohneinreihung sind gestützt auf das kantonale Personalrecht nicht nur das Pflichtenheft nach Stellenbeschreibung, sondern auch die konkret übertragenen Aufgaben massgebend. Im Lichte von Art. 8 Abs. 1 BV ist ein Vergleich mit anderen Mitarbeitenden, aber auch eine Gesamtbetrachtung des Lohnsystems nötig.
iusNet AR-SVR 25.09.2017