In diesem Urteil äussert sich das Bundesgericht zur Rückerstattung unrechtmässig bezogener Leistungen (Art. 25 ATSG). Einer Rückerstattung kann entgegenstehen, wenn die Verwaltung den Versicherten, der seiner Meldepflicht nachkommt, über die mögliche Rückforderung im Dunkeln lässt.