Durch Annahme des Postulats durch den Nationalrat ist der Bundesrat weiterhin verpflichtet, einen Bericht zur Verbesserung der Versorgung im Bereich der seltenen Krankheiten abzuliefern. Insbesondere sollen Lösungen für gesetzliche Anpassungen und zu finanziellen Rahmenbedingungen aufgezeigt werden.