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schriftliche Mahnung

Ordentliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses ohne förmliche Mahnung

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Das Bundesgericht stellt in diesem Urteil fest, dass die ordentliche Kündigung ohne förmliche (schriftliche) Ermahnung des Beschwerdeführers durch seinen Arbeitgeber den Anspruch auf rechtliches Gehör nicht verletzt. Der Verzicht auf Mahnung lag vorliegend im zerrütteten bzw. nicht mehr wiederherstellbaren Vertrauensverhältnis zum Arbeitnehmer und war durch nicht tolerierbares Verhalten und unüberbrückbare Auffassungen in der Funktion der bekleideten Kaderposition begründet.
iusNet AR-SVR 14.02.2019