Im vorliegenden Urteil befasste sich das Bundesgericht mit der Frage, ob die kantonale Instanz zurecht entgegen der Auffassung des fachärztlichen Gutachters von der Unzumutbarkeit einer stationären Therapie ausgegangen ist.
In diesem Anwendungsfall hatte das Bundesgericht die Frage zu beurteilen, ob einem 50jährigen selbständigen Servicemonteur ein Berufswechsel in eine unselbständige Hilfsarbeit zumutbar sei.
Das Bundesgericht stellt hohe Anforderungen an die gezielte Geltendmachung von Lohnansprüchen zur Wahrung des Anspruchs auf Insolvenzentschädigung, wie der vorliegende Entscheid anschaulich aufzeigt.