Im vorliegenden Urteil betonte das Bundesgericht, dass es sich bei der Frage, ob eine stationäre Therapie als Schadenminderungspflicht zumutbar ist, um eine aus fachärztlicher Sicht zu beantwortende Tatfrage handelt.
In diesem Anwendungsfall hatte das Bundesgericht die Frage zu beurteilen, ob einem 50jährigen selbständigen Servicemonteur ein Berufswechsel in eine unselbständige Hilfsarbeit zumutbar sei. Es bejahte die Frage insbesondere mit Blick auf die verbleibende lange Aktivitätsdauer und die im bisherigen Berufsleben erworbenen Kenntnisse der versicherten Person.
Das Bundesgericht stellt hohe Anforderungen an die gezielte Geltendmachung von Lohnansprüchen zur Wahrung des Anspruchs auf Insolvenzentschädigung: Die höchstgerichtliche Rechtsprechung tendiert deutlich dahin, den Arbeitnehmern die gezielte Geltendmachung von Lohnausständen auch während des laufenden Arbeitsverhältnisses ohne Weiteres zuzumuten, während die Verwaltungspraxis die Anforderungen an die Schadenminderungspflicht vor Auflösung des Arbeitsverhältnisses bedeutend weniger streng ansetzt als nach erfolgter Auflösung.