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Religionsfreiheit

Religiöse Symbole während Verhandlungen

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Ein Personalreglement regelt nicht nur verwaltungsinterne Angelegenheiten, sondern auch das Grundverhältnis zwischen dem Staat und seinen Angestellten. Eine Bestimmung, welche das Tragen von sichtbaren religiösen Symbolen in Verhandlungen und bei der Eröffnung von Entscheiden in Anwesenheit der Parteien oder der Öffentlichkeit verbietet, verletzt die Glaubens- und Gewissensfreiheit nicht, da sie vom öffentlichen Interesse der Neutralitätspflicht des Staates getragen und aufgrund ihrer zeitlichen Begrenzung verhältnismässig ist.
iusNet AR-SVR 25.03.2020