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rechtsunkundig

(Keine) Parteientschädigung an nicht anwaltlich vertretene Partei (9C_877/2017)

Rechtsprechung
Ergänzungsleistungen
In diesem in 5er-Besetzung ergangenen Urteil verneinte das Bundesgericht die bislang offengelassene Frage, ob Art. 52 Abs. 3 ATSG die Zusprechung einer Parteientschädigung auch unabhängig von einer Rechtsvertretung bei Vorliegen besonderer Umstände, etwa besonderer Aufwendungen oder Schwierigkeiten, zulässt.
iusNet AR-SVR 22.06.2018