Es ist rechtlich in Ordnung, wenn Sportlehrpersonen im Kanton Basel-Stadt tiefer eingereiht werden als ihre Kolleginnen und Kollegen an Gymnasien und Berufsfachschulen sowie Allgemeinen Gewerbeschulen.
Die Einordnung in die Lohnstufe basiert gemäss dem am 1. Januar 2010 neu eingeführten System auf fünf Haupt- und ca. 17 Nebenkriterien. Ein gewisser Schematismus kann dabei nicht verhindert werden.