iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

Schlulthess Logo

Rückfall

Anpassung des versicherten Verdienstes auch bei freiwilliger Versicherung (Änderung der Rechtsprechung)

Rechtsprechung
Unfallversicherung
Beginnt die Rente mehr als fünf Jahre nach dem Unfall oder dem Ausbruch der Berufskrankheit, so ist - sofern dieser höher ist - nun auch bei freiweilliger Versicherung der Lohn massgebend, den der Versicherte ohne den Unfall oder die Berufskrankheit im Jahre vor dem Rentenbeginn bezogen hätte.
iusNet AR-SVR 20.06.2022

Zum Zeitpunkt der Leistungsanpassung bei Rückfällen nach Unfall (8C_148/2018, zur Publikation vorgesehen)

Rechtsprechung
Unfallversicherung
Das Bundesgericht setzte sich in diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil mit der Frage auseinander, ab wann eine Leistungsanpassung des Unfallversicherers zu erfolgen hat, wenn ein Rückfall oder Spätfolgen eines rechtskräftig beurteilten Unfallereignisses ausgewiesen sind, seit dem Revisionsbegehren aber keine weitere Heilbehandlung mehr stattgefunden hat. Es hat entschieden, dass die Anpassung frühestens auf den Zeitpunkt der Gesuchseinreichung (Rückfallmeldung) festzulegen ist.
iusNet AR-SVR 30.07.2018

Versicherter Verdienst bei Rückfall (8C_778/2016)

Rechtsprechung
Unfallversicherung
Gemäss Art. 23 Abs. 8 UVV ist bei Rückfällen der unmittelbar zuvor bezogene Lohn, mindestens aber ein Tagesverdienst von 10 Prozent des Höchstbetrages des versicherten Tagesverdienstes massgebend, ausgenommen bei Rentnern der Sozialversicherung. Darunter ist der Verdienst unmittelbar vor der Arbeitsunfähigkeit zu verstehen.
iusNet AR-SVR 14.09.2017