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Privatversicherung

Private Observationen durch (Haftpflicht-)Versicherer sind StPO-widrig (1B_75/2017, zur Publikation bestimmt)

Rechtsprechung
Krankenversicherung -­ Krankentaggeld
Private Observationen sind in der StPO nicht vorgesehen und daher unzulässig. Ergebnisse privater Observationen können aber dennoch ausnahmsweise verwertbar sein (Art. 141 Abs. 2 StPO).
iusNet AR-SVR 18.09.2017