iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

Schlulthess Logo

Plötzlichkeit

Verbrühungen durch heisses Wasser in der Badewanne: Unfall oder nicht?

Rechtsprechung
Unfallversicherung
Im vorliegenden, in 5er-Besetzung ergangenen Urteil qualifizierte das Bundesgericht ein Ereignis als Unfall im Rechtssinn, bei dem eine stark alkoholisierte versicherte Person in der Badewanne ausrutschte, benommen in der Badewanne liegen blieb und sich in der Folge durch das einlaufende heisse Wasser Verbrühungen zweiten Grades an 30% des Körpers zuzog.
iusNet AR-SVR 23.05.2019