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Pensum

Berücksichtigung von Überstunden bei der Festsetzung des Valideneinkommens

Rechtsprechung
Invalidenversicherung
Im vorliegenden Urteil ging es um die Frage, gestützt auf welches Einkommen das Valideneinkommen festzusetzen sei bei einer versicherten Person, die vor Eintritt des Gesundheitsschadens zwar in einem 80%-Pensum angestellt war, jedoch nach eigenen Angaben Überstunden bis zu einem Vollzeitpensum geleistet hatte. In diesem Zusammenhang warf das Bundesgericht einige wichtige Fragen auf, liess sie aber mangels Entscheidrelevanz offen.
iusNet AR-SVR 24.11.2018