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Mehrfachbefassung

Spezifische Fragen zur Befangenheit von Gerichtspersonen und zum rechtlichen Gehör (8C_709/2017)

Rechtsprechung
Unfallversicherung
In diesem in 5er-Besetzung ergangenen Entscheid urteilte das Bundesgericht, dass bei Gerichtspersonen grundsätzlich keine unzulässige Mehrfachbefassung vorliegt, die an einem durch die Rechtsmittelinstanz aufgehobenen Entscheid beteiligt waren und nach Rückweisung der Sache an der Neubeurteilung mitwirken. Zudem hielt es fest, dass der Anspruch auf rechtliches Gehör grundsätzlich kein Recht auf mündliche Anhörung mit einschliesst.
iusNet AR-SVR 29.05.2018