In diesem in 5er-Besetzung ergangenen Urteil befasste sich das Bundesgericht einerseits mit der Zulässigkeit der Mehrfachbefassung von Gerichtspersonen bei Rückweisungen. Anderseits setzte es sich mit der Frage auseinander, wie es sich im Licht von Art. 29 Abs. 2 BV mit dem Recht auf mündliche Anhörung verhält.