Die Kalenderwoche ist grundsätzlich der Referenzrahmen zur Berechnung der Überzeit, entsprechend sind die Stunden auf die Kalenderwoche verteilt auszuweisen. Hat der Arbeitnehmer die Überzeitentschädigung gestützt auf auf einen anderen Referenzrahmen ausgewiesen, ist die Berechnung der Entschädigung möglich und erlaubt, sofern es sich dabei um ein Vielfaches der Kalenderwoche handelt.