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Männer

Leidenbedingter Abzug vom Tabellenlohn infolge Teilzeitpensums (Bestätigung der Praxis, 8C_211/2018)

Rechtsprechung
Invalidenversicherung
In diesem in 3er-Besetzung ergangenen Urteil wiederholte und bestätigte das Bundesgericht seine Rechtsprechung zum leidensbedingten Abzug vom Tabellenlohn bei Männern, welche aus gesundheitlichen Gründen nur noch teilzeitlich erwerbstätig sein können.
iusNet AR-SVR 28.05.2018