Der Landesgesamtarbeitsvertrag für das Schweizerische Schlosser-, Metallbau-, Landmaschinen-, Schmiede- und Stahlbaugewerbe enthält im Gegensatz zum Landesmantelvertrag für das Schweizerische Bauhauptgewerbe vom 1. Juli 2016 (LMV) keinen Abzug eines sogenannten gesamtarbeitsvertraglichen Sockelwertes von 30 Minuten.