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leitende Stellung

Anspruch auf die Entschädigung der Überzeit

Rechtsprechung
Arbeitsschutzrecht
Das Bundesgericht stellt grundsätzlich fest, dass der personalrechtliche Anspruch eines in einem kantonalen Spital in leitender Stellung tätigen Arztes auf finanzielle oder zeitliche Kompensation von geleisteter Überzeit gänzlich entfallen kann. Vorliegend gelangte ihm der Beweis von zu entschädigender Überzeit mit den nachträglichen Aufzeichnungen über die Arbeitszeit ohnehin nicht.
iusNet AR-SVR 26.04.2019