Das Bundesgericht setzte sich in diesem in 5er-Besetzung ergangenen Urteil mit der Frage auseinander, ob bei einer Hortleiterin aufgrund der beruflichen Anforderungen ein Anspruch auf eine bessere Hörgeräteversorgung (sog. Härtefall) bestehe, als es die Pauschale gemäss den invalidenversicherungsrechtlichen Bestimmungen vorsieht.