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Kreisschreiben

Hörgeräte in der Invalidenversicherung: Zum Anspruch auf eine bessere Versorgung nach der Härtefall-Regelung

Rechtsprechung
Invalidenversicherung
Das Bundesgericht verneinte in diesem in 5er-Besetzung ergangenen Urteil die Frage, ob bei einer Hortleiterin aufgrund der beruflichen Anforderungen ein Anspruch auf eine bessere Hörgeräteversorgung (sog. Härtefall, Ziff. 5.07.2* HVI) bestehe, als es die Pauschale gemäss Art. 21 Abs. 1 und 2 IVG i.V.m. mit Art. 2 Abs. 1 und 2 HVI und Ziff. 5.07 HVI-Anhang vorsieht.
iusNet AR-SVR 25.08.2018