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Kostenüberbindung

Überbindung der Kosten für eine Begutachtung (Art. 45 Abs. 3 ATSG): ein Anwendungsfall

Rechtsprechung
Invalidenversicherung
In diesem in 5er-Besetzung ergangenen Anwendungsfall von Art. 45 Abs. 3 ATSG verneinte das Bundesgericht die Frage, ob der versicherten Person, die nicht zu einer vereinbarten Begutachtung erschienen war, der von den Gutachtern in Rechnung gestellte Aufwand für die kurzfristige Absage / «no show» zu überbinden sei.
iusNet AR-SVR 06.09.2019