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KiTa-Subventionen

KiTa-Subventionen der arbeitgebenden Person sind AHV-beitragspflichtig

Rechtsprechung
Alters- und Hinterlassenenversicherung

9C_466/2021 (zur Publikation vorgesehen)

Die von der arbeitgebenden Person zu Gunsten von Mitarbeitenden geleistete Subventionen an die Kinderbetreuung in einer betriebseigenen oder angeschlossenen Kindertagesstätte (KiTa) sind AHV-beitragspflichtig. KiTa-Subventionen können nicht als Familienzulagen gelten, die von der AHV-Beitragspflicht ausgenommen wären. Das Bundesgericht heisst eine Beschwerde in Bezug auf die vom Universitätsspital Basel geleisteten KiTa-Subventionen gut.
iusNet AR-SVR 15.11.2022