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Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

AHV-beitragsrechtliche Qualifikation einer KESB-Fachbeiständin

Rechtsprechung
Alters- und Hinterlassenenversicherung

9C_669/2019 (zur Publikation vorgesehen)

In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil stellte das Bundesgericht fest, dass die von der versicherten Person für eine KESB als Fachbeiständin ausgeübte Beschäftigung AHV-beitragsrechtlich als selbständige Erwerbstätigkeit zu betrachten ist.
iusNet AR-SVR 18.05.2020