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Kürzung 13. Monatslohn

Gleichwertigkeit der Krankentaggeldversicherung i.S.v. Art. 324a Abs. 4 OR – 13. Monatslohn

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Das Bundesgericht stellt fest, dass die Leistungen der Krankentaggeldversicherung die Arbeitgeberin von ihrer Lohnfortzahlungspflicht nach Art. 324a Abs. 4 OR befreien, wenn sie mindestens gleichwertig sind. Zudem ist es rechtens, wenn die Arbeitgeberin den Lohn für den 13. Monat anteilsmässig auf den Arbeitslohn der Monate reduziert, während denen der Arbeitnehmer auch tatsächlich gearbeitet hat. Für die übrige Zeit ist sie von ihrer Lohnfortzahlungspflicht befreit.
iusNet AR-SVR 19.12.2018