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goldene Fallschirme

Vereinbarung einer Abgangsentschädigung als Insichgeschäft

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht

4A_645/2017, zur Publikation vorgesehen

Das Bundesgericht unterzog eine Abgangsentschädigung sowohl der vertretungsrechtlichen als auch einer inhaltlichen Überprüfung. Es kam zum Schluss, dass bei einem Insichgeschäft, bei dem die sich begünstigenden Personen die alleinigen Eigentümer der Holding waren und diese insgesamt alle Tochter- und Enkelgesellschaften zu hundert Prozent besass, die gleiche Situation vorliegt wie bei einem Alleinaktionär. Es bestehen keine zur Gesellschaft gegenläufige Interessen.
iusNet AR-SVR 23.09.2018