In einem neuen – zur Publikation vorgesehenen – Entscheid befasst sich das Bundesgericht mit der Frage der Missbräuchlichkeit einer Kündigung, die während eines hängigen Gleichstellungsverfahrens ausgesprochen worden war. Im gleichen Entscheid äussert es sich auch dazu, ob längere Absenzen mit Angabe von Gründen (Krankheit/Mutterschaft) im Arbeitszeugnis erwähnt werden dürfen.