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Übergangsentschädigung nach Nichteignungsverfügung

Rechtsprechung
Unfallversicherung

8C_114/2020 (zur Publikation vorgesehen)

In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil stellte das Bundesgericht fest, dass für die Ausrichtung einer Übergangsentschädigung der dannzumal zuständig gewesene Unfallversicherer zuständig ist, auch wenn die versicherte Person im Zeitpunkt des Erlasses der Nichteignungsverfügung nicht mehr in einem Arbeitsverhältnis steht, sofern ein Zusammenhang zwischen der damals ausgeübten Tätigkeit und der später festgestellten Nichteignung für bestimmte Tätigkeiten vorliegt.
iusNet AR-SVR 24.07.2020