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Gerichtsstand

Gerichtsstand im Sozialversicherungsverfahren (Art. 58 ATSG): Ort der Zweigniederlassung als Sitz des letzten Arbeitgebers in der Schweiz

Rechtsprechung
Unfallversicherung
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil stellte das Bundesgericht fest, dass auch am Ort der Zweigniederlassung - als Sitz des letzten Arbeitgebers in der Schweiz (Art. 58 Abs. 2 ATSG) - ein Gerichtsstand begründet werden kann, wenn dieser für den Streitfall einen wichtigen Anknüpfungspunkt darstellt.
iusNet AR-SVR 24.09.2018