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Gerichtsstand

Gerichtsstand im Sozialversicherungsverfahren (Art. 58 ATSG): Ort der Zweigniederlassung als Sitz des letzten Arbeitgebers in der Schweiz

Rechtsprechung
Unfallversicherung
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil behandelte das Bundesgericht die Frage, ob auch der Ort der Zweigniederlassung als Sitz des letzten Arbeitgebers in der Schweiz gemäss Art. 58 Abs. 2 ATSG als alternativer Gerichtsstand zum Wohnsitz der versicherten Person oder des Beschwerde führenden Dritten gelten könne.
iusNet AR-SVR 24.09.2018