iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

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Formloses Verfahren

"Anfechtungsfrist" bei unrechtmässiger formloser Erledigung (8C_802/2016)

Rechtsprechung
Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)
Unfallversicherung
Hat der Versicherer die Verweigerung von Leistungen nicht in Verfügungsform, sondern formlos mitgeteilt und ist die betroffene Person damit nicht einverstanden, hat sie dies nach der Rechtsprechung innerhalb eines Jahres seit der Mitteilung zu erklären.
iusNet AR-SVR 11.09.2017