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Fallabschluss

Hilfsmittel und das Fallbeil des Fallabschlusses (8C_126/2017)

Rechtsprechung
Unfallversicherung
Das Bundesgericht bestätigt den kürzlich ergangenen Leitentscheid BGE 143 V 148, wonach bei Hilfsmitteln nach Art. 11 UVG eine bedarfsabhängige Besitzstandsgarantie über den Fallabschluss hinaus besteht, soweit die Hilfsmittel bereits vor Fallabschluss zugesprochen wurden, wo also eine spätere Reparatur, Anpassung oder Erneuerung des Hilfsmittels zur Diskussion steht.
iusNet AR-SVR 19.09.2017