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Ergänzungsleistungen

Ergänzungsleistungen: Pflege durch die Ehefrau

Rechtsprechung
Ergänzungsleistungen

8C_499/2023 (zur Publikation vorgesehen)

Ein IV-Rentner ersuchte um Vergütung von Krankheitskosten für seine Pflege. Sein Begehren wurde abgelehnt. Zur Begründung wurde angeführt, für den von der Ehefrau des EL-Bezügers geleisteten Aufwand an Pflege und Betreuung falle eine Kostenvergütung nicht in Betracht, weil die Ehefrau in die EL-Anspruchsberechnung eingeschlossen gewesen sei und sie durch die Pflege und Betreuung keine länger dauernde, wesentliche Erwerbseinbusse erlitten habe. Das Versicherungsgericht hiess seine Beschwerde gut, woraufhin die SVA SG den Fall ans Bundesgericht weiterzog.
iusNet AR-SVR 02.04.2024

Anrechnung eines hypothetischen Erwerbseinkommens bei Teilinvaliden bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen

Rechtsprechung
Ergänzungsleistungen
Streitig und zu prüfen war, ob Bundesrecht verletzt wurde, indem das kantonale Gericht es abgelehnt hatte, für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Juli 2021 den seitens der Beschwerdeführerin entrichteten AHV/IV/EO-Mindestbeitrag für Nichterwerbstätige als anerkannte Ausgabe in die Berechnung der Ergänzungsleistungen mit einzubeziehen (E. 2.1).
iusNet AR-SVR 13.03.2024

Keine Ergänzungsleistungen für Opfer von Krypto-Betrug

Rechtsprechung
Ergänzungsleistungen
Ein Pensionär verlor als Opfer von Krypto-Betrug rund eine halbe Million Franken. Er meldete sich zum Bezug von Ergänzungsleistungen an. Die Ausgleichskasse lehnte den Antrag ab, mit der Begründung, dass er bei Anrechnung eines Verzichtsvermögens von rund einer halben Million Franken die Vermögensschwelle nach ELG überschreite.
iusNet AR-SVR 19.10.2023

Verordnung über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose

Gesetzgebung
Ergänzungsleistungen

Eröffnung der Vernehmlassung am 28. Oktober 2020

Nach Ablauf der Referendumsfrist zum neuen "Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜLG)" hat das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) am 28. Oktober 2020 im Auftrag des Bundesrates, das Vernehmlassungsverfahren zur "Verordnung über Überbrückungsleistungen älterer Arbeitslosen (ÜLV)" eröffnet. Das Vernehmlassungsverfahren endet, unter Berücksichtigung der Ferien- und Feiertage, am Donnerstag, am 11. Februar 2021.
iusNet AR-SVR 19.11.2020

Berücksichtigung eines verschwenderischen Vermögensverzehrs bei der Ergänzungsleistungsbemessung

Rechtsprechung
Ergänzungsleistungen
Mit diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil hält das Bundesgericht explizit an seiner bisherigen Praxis fest, wonach auch selbstverschuldete Bedürftigkeit einen Anspruch auf Ergänzungsleistungen begründen kann.
iusNet AR-SVR 24.07.2020