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Enforcementverfahren

Berufsverbot durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Das Bundesverwaltungsgericht stellt in seinem zur Publikation vorgesehenen Entscheid fest, dass das in Art. 33 FINMA vorgesehene Berufsverbot hinsichtlich seiner Art und Schwere eine wirtschaftspolitisch motivierte und zeitlich limitierte Einschränkung der Wirtschaftsfreiheit darstellt. Die Bestimmung erfüllt die verfassungsmässigen Anforderungen einer gesetzlichen Grundlage für schwere Eingriffe in die Wirtschaftsfreiheit. Art. 6 EMRK und die allgemeine Verfahrensordnung kommen im Enforcementverfahren nicht zum Tragen. Dieses untersteht dem Verwaltungsverfahren.
iusNet AR-SVR 28.02.2019