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Zur Zulässigkeit des Nachweises über genügende Arbeitsbemühungen per E-Mail

Rechtsprechung
Arbeitslosenversicherung
Im vorliegenden, zur Publikation vorgesehenen Urteil stellte das Bundesgericht fest, dass der Nachweis über genügende Arbeitsbemühungen auch per E-Mail erbracht werden kann. Die Beweislast über die rechtzeitige Übermittlung ans RAV liegt dabei aber beim Absender.
iusNet AR-SVR 22.03.2019