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Definition von Reorganisation

Meinungsäusserungsfreiheit in der Verwaltung und Reorganisation (8C_767/2016, 8C_774/2016, 8D_5/2016)

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Auch öffentlich-rechtliche Angestellte geniessen Meinungsäusserungsfreiheit. Sie dürfen diese aber nicht in illoyaler Weise nutzen, um Entscheide von Vorgesetzten zu torpedieren.
iusNet AR-SVR 09.10.2017