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dauernde Arbeitsunfähigkeit

Verbleiberecht gemäss FZA bei dauernder Arbeitsunfähigkeit

Rechtsprechung
Internationales Arbeitsrecht
Das Bundesgericht stellt in einem zur Publikation vorgesehenen Urteil fest, dass der Begriff «dauernde Arbeitsunfähigkeit» in Art. 4 Anhang I des Abkommens über die Personenfreizügigkeit (FZA) zwischen der Schweiz und der Europäischen Union sich nicht nur auf eine Arbeitsunfähigkeit im angestammten Beruf bezieht, sondern auch zumutbare Tätigkeiten in einem anderen Beruf erfasst.
iusNet AR-SVR 13.12.2019