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Bewilligung der Tätigkeit

Nichtbewilligung der Ausübung bestimmter Aufgaben von Polizeiangehörigen (2C_613/2017)

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Die Verweigerung der Bewilligung gewisser Aufgaben aus dem Berufsbereich von Polizeiangehörigen führt faktisch zu einem Berufsverbot. Auch wenn es sich dabei um eine befristete Verweigerung der Bewilligung handelt, ist der Eingriff schwer.
iusNet AR-SVR 27.05.2018