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Besitzstandwahrung

Rechtliches Gehör bei Einreihung in niedrigere Gehaltsklasse - Besitzstandwahrung

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Das Bundesgericht weist die gegen das Urteil des Genfer Verwaltungsgerichts erhobene Beschwerde eines bei den Genfer Verkehrsbetrieben (TPG) in leitender Position angestellten Mitarbeiters ab. Das Bundesgericht stellt fest, dass die Beschwerde in allen Punkten unbegründet sei. Die Herabstufung des Lohnes durch die Neueinreihung in die niedrigere Gehaltsklasse verletze weder das Recht auf rechtliches Gehör (Art. 29 Abs. 2 BV) noch verstosse sie gegen den Grundsatz von Treu und Glauben (Art. 9 BV) oder gegen die Eigentumsgarantie (Art. 26 BV).
iusNet AR-SVR 14.12.2018