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Berufskrankheit

Kein gerichtlich durchsetzbarer Anspruch auf Wiedererwägung

Rechtsprechung
Unfallversicherung
Auf eine Beschwerde, die sich gegen eine Verfügung richtet, mit der auf ein Wiedererwägungsgesuch nicht eingetreten worden ist, kann nicht eingetreten werden, weshalb das Gericht nicht zum Eintreten verpflichten kann.
iusNet AR-SVR 31.01.2022