Sonderurlaub für Lebenszeitbeamte gilt auch für „Beamte auf Zeit“ (C-158/16) Rechtsprechung Öffentliches Personalrecht Arbeitsschutzrecht C-158/16 Europäischer Gerichtshof (EuGH) Sonderurlaub für Lebenszeitbeamte gilt auch für „Beamte auf Zeit“ (C-158/16) Ein befristet beschäftigter Beamter, der in ein parlamentarisches Amt gewählt wurde, hat zur Ausübung seines politischen Mandats Anspruch auf denselben Sonderurlaub, wie ein Lebenszeitbeamter. iusNet AR-SVR 16.01.2018 Weiterlesen über Sonderurlaub für Lebenszeitbeamte gilt auch für „Beamte auf Zeit“ (C-158/16)