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Baubeiträge

Verwirkungsfrist für die Rückerstattung von Beiträgen der Invalidenversicherung an Institutionen und Organisationen (8C_655/2017, zur Publikation vorgesehen)

Rechtsprechung
Invalidenversicherung
Das Bundesgericht hat in diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil entschieden, dass die in den Übergangsbestimmungen des IVG vorgesehene Verwirkungsfrist von 5 Jahren massgeblich ist, wenn Beiträge der Invalidenversicherung an Institutionen und Organisationen zum Beispiel aufgrund einer Änderung der Zweckbestimmungen zurückzuerstatten sind.
iusNet AR-SVR 30.07.2018