Wird bei Arbeitsunfähigkeit eine Invalidenrente zugesprochen, so endet ein Arbeitsverhältnis gemäss § 34 des Personalgesetzes von Basel-Stadt automatisch. Das Verwaltungsgericht ist zuständig, über eine diesbezügliche Verfügung zu urteilen. Bei einem Streitwert über Fr. 30‘000.- kann diese Justizbehörde zudem Gerichtskosten auferlegen.