Im vorliegenden Urteil befasste sich das Bundesverwaltungsgericht mit der Frage der Abgrenzung des Arbeitsvertrages vom Auftragsverhältnis und qualifizierte das zu beurteilende Rechtsverhältnis zwischen der Logistikbasis der Armee und eines im Rahmen der Rekrutierung von Stellungspflichtigen tätigen Arztes als Arbeitsverhältnis.
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil hat das Bundesgericht entschieden, dass eine versicherte Person grundsätzlich auch während eines Arbeitsversuchs der IV obligatorisch unfallversichert ist.