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Arbeitspflicht

Arbeiten im Jobsharing

Fachbeitrag

Die gemeinsame Erfüllung der Arbeitspflicht im privat­rechtlichen Arbeitsverhältnis

Die Vorteile des Arbeitsmodells Jobsharing, insbesondere die Möglichkeit, die eigene Arbeitszeit mitzugestalten, und die damit einhergehende Flexibilität sowie die Aussicht, mit einem Teilzeitarbeitspensum die «Karriereleiter zu erklimmen», wecken hohe Erwartungen. Doch was bedeutet es genau, wenn die Arbeitsleistung einer Arbeitsstelle unter zwei oder mehr Personen aufgeteilt wird und wie äussert sich dies bei der Erfüllung der Arbeitspflicht?
SJZ-RSJ 5/2021 | S. 215