Das Bundesgericht äusserte sich im vorliegenden Fall zur Frage, wieweit die abgeschlossene Krankentaggeldversicherung die Arbeitgeberin von ihrer Lohnfortzahlungspflicht i.S.v. Art. 324a Abs. 4 OR befreit. Zu beurteilen war auch, ob die Ansicht der Vorinstanz über die anteilsmässige Auszahlung des 13. Monatslohns für die effektiv gearbeitete Monate rechtens war.