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Abfindungsanspruch

Zwei grosse Änderungen im Anstellungsverhältnis des Kantons Zürich

Fachbeitrag
Öffentliches Personalrecht
Per 1. Oktober 2022 haben zwei zentrale Institute des Personalrechts des Kantons Zürich wesentliche Änderungen erfahren. Einerseits wurde das Verfahren der Kündigung bei mangelhafter Leistung und unbefriedigendem Verhalten verschlankt und andererseits wurden die Ansprüche auf Abfindung bei unverschuldeter Entlassung reduziert. Die Änderungen greifen in wesentliche Bereiche des Anstellungsverhältnisses ein und schaffen für die Praxis neue Herausforderungen.
Bernadette Hess
iusNet AR-SVR 14.03.2023