iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

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Überzeit

Überstunden einer Schulleitung – rechtliche Überlegungen im interkantonalen Vergleich

Kommentierung
Öffentliches Personalrecht

Urteilsbesprechung VGr Kanton Aargau, 20. August 2024, WKL.2022.11

In einem Urteil vom 20. August 2024 entschied das Aargauer Verwaltungsgericht, dass eine Aargauer Gemeinde einer Co-Schulleiterin an der Volksschule Fr. 42'829.75 nebst Zins für Überstunden zahlen muss. Für die Geltendmachung der Forderung fand zuerst ein Schlichtungsverfahren statt. Die Empfehlung der Schlichtungskommission zur Einigung wurde von der Gemeinde abgelehnt. Danach folgte ein Klageverfahren vor Verwaltungsgericht. Im vorliegenden Beitrag wird ein Vergleich zum zürcherischen Verwaltungsprozessrecht und öffentlichen Personalrecht vorgenommen.
Vania Dobreva
iusnet AR-SVR 25.02.2025

Rechtmissbräuchliche Geltendmachung des Anspruchs auf Überstundenentschädigung

Kommentierung
Privates Individualarbeitsrecht

Kommentar zum Urteil des Bundesgerichts 4A_304/2021 vom 10. März 2023

Im Urteil 4A_304/2021 vom 10. März 2023 setzte sich das Bundesgericht mit der Frage der rechtmissbräuchlichen Geltendmachung von Überstunden- und Überzeitentschädigungen auseinander. Es erachtete die Geltendmachung der Überstundenentschädigung trotz fehlender gültiger Wegbedingung derselben als rechtsmissbräuchlich, während es die vom Arbeitnehmer verlangte Überzeitentschädigung guthiess. Weshalb das Bundesgericht die Frage nach dem Rechtsmissbrauch für Überstunden und Überzeit unterschiedlich beantwortete, wird in der Kommentierung näher beleuchtet.
Olivia Biehal
iusnet AR-SVR 13.11.2023

Überstunden, Überzeit und Rechtsmissbrauch

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Das Schweigen des Beschwerdeführers während der Vertragsabwicklung und das nachträgliche Berufen auf die Schriftform betreffend die Abgeltung von Überstunden wurde im Kontext von stetigen und erheblichen Lohn- und Gratifikationserhöhungen sowie der gelebten Betriebspraxis als rechtsmissbräuchlich eingestuft. Das Gebaren des Beschwerdeführers war hinsichtlich der Überzeit rechtlich irrelevant, weil diese vom zwingenden öffentlichen Arbeitsrecht reguliert wird.
iusnet AR-SVR 18.05.2023

9%-Beteiligung an GmbH reicht für "höhere leitende Tätigkeit" und Nichtunterstellung unter das ArG

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Das Bundesgericht hatte bezüglich eines Angestellten und Teilhaber (9%) einer GmbH zu beurteilen, ob er eine leitende Tätigkeit gemäss OR respektive eine höhere leitende Tätigkeit gemäss ArG ausübte.
iusnet AR-SVR 04.11.2020

Zur Zulässigkeit der negativen Feststellungswiderklage für Forderungen auf Überzeitentschädigung aus mehreren Jahren

Rechtsprechung
Arbeitsgerichtsbarkeit
Ob die Entschädigung für die während eines bestimmten Kalenderjahrs angeblich geleistete Überzeit einen selbständigen Streitgegenstand darstellt, ist für die Frage der negativen Feststellungswiderklage nicht entscheidend.
iusnet AR-SVR 26.07.2019

Massgebender Referenzrahmen für die Berechnung von Überzeit (4A_207/2017)

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Arbeitsschutzrecht
Im Gegensatz zur Frage, ob Überzeit angeordnet oder genehmig wurde, ist es bei der Frage nach dem Beweis der tatsächlich geleisteten Stundenanzahl relevant, aus welchem Grund ein Rapport erstellt wurde.
iusnet AR-SVR 20.01.2018