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Überzeit

Rechtmissbräuchliche Geltendmachung des Anspruchs auf Überstundenentschädigung

Kommentierung
Privates Individualarbeitsrecht

Kommentar zum Urteil des Bundesgerichts 4A_304/2021 vom 10. März 2023

Im Urteil 4A_304/2021 vom 10. März 2023 setzte sich das Bundesgericht mit der Frage der rechtmissbräuchlichen Geltendmachung von Überstunden- und Überzeitentschädigungen auseinander. Es erachtete die Geltendmachung der Überstundenentschädigung trotz fehlender gültiger Wegbedingung derselben als rechtsmissbräuchlich, während es die vom Arbeitnehmer verlangte Überzeitentschädigung guthiess. Weshalb das Bundesgericht die Frage nach dem Rechtsmissbrauch für Überstunden und Überzeit unterschiedlich beantwortete, wird in der Kommentierung näher beleuchtet.
Olivia Biehal
iusNet AR-SVR 13.11.2023

Überstunden, Überzeit und Rechtsmissbrauch

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Das Schweigen des Beschwerdeführers während der Vertragsabwicklung und das nachträgliche Berufen auf die Schriftform betreffend die Abgeltung von Überstunden wurde im Kontext von stetigen und erheblichen Lohn- und Gratifikationserhöhungen sowie der gelebten Betriebspraxis als rechtsmissbräuchlich eingestuft. Das Gebaren des Beschwerdeführers war hinsichtlich der Überzeit rechtlich irrelevant, weil diese vom zwingenden öffentlichen Arbeitsrecht reguliert wird.
iusNet AR-SVR 18.05.2023

9%-Beteiligung an GmbH reicht für "höhere leitende Tätigkeit" und Nichtunterstellung unter das ArG

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Das Bundesgericht hatte bezüglich eines Angestellten und Teilhaber (9%) einer GmbH zu beurteilen, ob er eine leitende Tätigkeit gemäss OR respektive eine höhere leitende Tätigkeit gemäss ArG ausübte.
iusNet AR-SVR 04.11.2020

Zur Zulässigkeit der negativen Feststellungswiderklage für Forderungen auf Überzeitentschädigung aus mehreren Jahren

Rechtsprechung
Arbeitsgerichtsbarkeit
Die Ausnahme vom Erfordernis der gleichen Verfahrensart gemäss Art. 224 Abs. 1 ZPO ist nicht auf die echte Teilklage beschränkt, sondern gilt allgemein, wenn die Teilklage eine Ungewissheit zur Folge hat, die es rechtfertigt, festzustellen, dass die Forderung oder das Rechtsverhältnis nicht besteht.
iusNet AR-SVR 26.07.2019

Massgebender Referenzrahmen für die Berechnung von Überzeit (4A_207/2017)

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Arbeitsschutzrecht
Die Kalenderwoche ist grundsätzlich der Referenzrahmen zur Berechnung der Überzeit, entsprechend sind die Stunden auf die Kalenderwoche verteilt auszuweisen. Hat der Arbeitnehmer die Überzeitentschädigung gestützt auf auf einen anderen Referenzrahmen ausgewiesen, ist die Berechnung der Entschädigung möglich und erlaubt, sofern es sich dabei um ein Vielfaches der Kalenderwoche handelt.
iusNet AR-SVR 20.01.2018