iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

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Öffentlichkeitsprinzip

IV-Gutachten: Qualitätssicherung durch Transparenz

Kommentierung
Invalidenversicherung
Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)
Die BGer-Urteile 1C_461/2017 und 1C_467/2017 vom 27. Juni 2018 enthalten eine vorsichtig formulierte Empfehlung an die kantonalen IV-Stellen, Statistiken über die von Gutachtern attestierten Arbeitsunfähigkeiten zu führen. Philipp Egli nimmt diese Empfehlung in seiner Kommentierung auf und weist auf die Notwendigkeit einer Qualitätssicherung durch Transparenz hin.
Philipp Egli
iusNet AR-SVR 27.08.2018

Einsicht in statistische Angaben zu IV-Gutachten (1C_461/2017, zur Publikation vorgesehen; 1C_467/2017)

Rechtsprechung
Invalidenversicherung
Das Bundesgericht (I. öffentlich-rechtliche Abteilung) bejahte grundsätzlich ein schutzwürdiges Interesse einer versicherten Person zur Einsichtnahme in statistische Daten über die Bescheinigung von Arbeitsunfähigkeiten durch IV-Gutachter (einzelne Gutachter wie MEDAS), sofern mit deren Beizug im konkreten Fall gerechnet werden muss. Grundlage ist das kantonale Öffentlichkeitsgesetz.
iusNet AR-SVR 31.07.2018