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Ist französische Arbeitslosenentschädigung an Lohnforderung anzurechnen?

Rechtsprechung
Internationales Sozialversicherungsrecht
Privates Individualarbeitsrecht

Ist französische Arbeitslosenentschädigung an Lohnforderung anzurechnen?

Französische Leistungen der Arbeitslosenversicherung sind von den Lohnforderungen gegen die ehemalige Arbeitgeberin nicht in Abzug zu bringen.
iusNet AR-SVR 25.08.2022