Anspruch auf rechtliches Gehör und missbräuchliche Kündigung (VWBES.2017.5)
Die offensichtlich schwere Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann nicht durch Anhörung vor der Beschwerdeinstanz geheilt werden. Eine Kündigung ist nach kantonalem Recht missbräuchlich, wenn eine adäquate Umplatzierung möglich ist.