Änderung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz: Sonderbestimmungen für die Live-in-Betreuung (Art. 17a - 17e ArGV 2)
Änderung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz: Sonderbestimmungen für die Live-in-Betreuung (Art. 17a - 17e ArGV 2)
Änderung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz: Sonderbestimmungen für die Live-in-Betreuung (Art. 17a - 17e ArGV 2)
Die vorliegende Revision der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2; SR 822.112) nimmt sich den Dreiecksarbeitsverhältnissen (vorliegend privater Haushalt – Spitexfirma/Personalverleiher – Arbeitnehmer/in) an und schafft zum Schutz der Beschäftigten spezifische Bestimmungen bei hauswirtschaftlichen Leistungen sowie bei der Betreuung und Unterstützung in der Alltagsbewältigung (sog. Live-in-Betreuung). Die neuen Bestimmungen gelten einzig, wenn Personalverleih im Sinne des AVG vorliegt. Für andere Dreieckverhältnisse gelten die allgemeinen Bestimmungen des ArG.
Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 17.03.2025. Bis dahin können alle interessierten Personen Stellung nehmen.
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